Im Binnen- und Seebereich gilt von heute an eine Führerscheinpflichtgrenze von 11,03 kW (15 PS).Ab einer Nutzleistung von 11,04 kW ist der Sportbootführerschein-See vorgeschrieben.Auf den Binnenschifffahrtstraßen des Bundes mit Ausnahme des Rheins gilt dasab einer Nutzleistung von 11,04 kW der Sportbootführerschein-Binnen vorgeschrieben.Auf dem Rhein gilt unverändert die Fahrerlaubnispflicht für Sportboote mit einer Nutzleistung von mehr als 3,68 kW (5 PS).
Änderungen zu den Sportbootführerscheinen -See und -Binnen in Kraft
Im Binnen- und Seebereich gilt von heute an eine Führerscheinpflichtgrenze von 11,03 kW (15 PS).Ab einer Nutzleistung von 11,04 kW ist der Sportbootführerschein-See vorgeschrieben.Auf den Binnenschifffahrtstraßen des Bundes mit Ausnahme des Rheins gilt dasab einer Nutzleistung von 11,04 kW der Sportbootführerschein-Binnen vorgeschrieben.Auf dem Rhein gilt unverändert die Fahrerlaubnispflicht für Sportboote mit einer