Belastungsindex
nautische Berechtigungsscheine
Behörden-patent/ Behörden-schiffer-zeugnis
Vorbereitung auf die Tätigkeit als Schiffsführers an Bord eines Feuerlöschbootes.
Dauer des Lehrgangs
Theorie 54 h Stunden
Praxis 180 d Fahrzeit
Inhalte des Lehrgangs
➤Grundlagen Rechtsverordnungen
➤Streckenkenntnisse und Fahrkunde
➤Berufskenntnisse – Nautik und Technik
➤Laden/Löschen/Pegelwesen
➤Prüfungsvorbereitung Theorie/Praxis
➤persönliche Sicherheit auf See- und Binnenwasserstraßen
➤Grundlagen der nautischen Gefahrenabwehr
Voraussetzungen
➤Mindestalter 18 Jahre
➤Pol. Führungszeugnis
➤UKW Sprechfunkzeugnis Binnenschifffahrtsfunk
➤Ärztliche Untersuchung n. arbeitsmedizinscher GDWS Vorgabe
➤Truppmannausbildung nach FwDV 2 (Empfehlung)
➤Schwimmfähigkeit
(Empfehlung Schwimmabzeichen Bronze)
Lernzielkontrollen
➤ Prüfung Behördenpatent/ Behördenschifferzeugnis/ durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
Lehrgangsziel
➤amtliches Behördenpatent/ Behördenschifferzeugnis
➤Teilnahmebescheinigung Lehrgang Behördenpatent/ Behördenschifferzeugnis