Wer bei unsichtigem Wetter ein Wasserfahrzeug auf Binnenwasserstraßen führen möchte muss eine Radarfahrt durchführen.
Hierbei dürfen nur Radaranlagen mit ZSUK Zulassung auf Wasserfahrzeugen im Binnenbereich genutzt werden.
Voraussetzung ist die besonderen Berechtigung für Radar oder ein anderes von der ZKR anerkanntes Radarzeugnis besitzen.
Der Lehrgang dient der Vorbereitung auf die Prüfung zur „besonderen Berechtigung für Radar“.
20 h Stunden
➤Rechtsvorschriften
➤Aufbau einer Radaranlage
➤Grundlagen der Radartechnik
➤Funktionsweise einer Radaranlage
➤Wendeanzeiger
➤Auswertung eines Radarbildes
➤Schallsignale und Sprechfunk in Rahmen der Radarfahrt
➤ECDIS
➤Mindestalter 18 Jahre
➤sicheres Beherrschen der deutschen Sprache
➤Nautisches Befähigungszeugnis
➤UBI – UKW Sprechfunkzeugnis Binnenschifffahrtsfunk
➤ Theorie Multiple-Choice-Prüfung – 60 Minuten für 45 Fragen
➤Praxis – Simulationsprüfung am Flachwassserfahrsimulator SANDRA II (Dauer des Prüfungsszenarios beträgt ca. 45 Minuten)
➤ Besodere Berechtigung Radar
➤Teilnahmebescheinigung Lehrgang Besondere Berechtigung Radar