Belastungsindex

Theorie 60%
Praxis 40%
lernaufwand 8%

Inhalte des Lehrgangs

➤Arten von Rettugnswesten

➤Aufbau und funktionsweise der Rettungsweste

➤Prüfung der Einsatzbereitschaft

➤Sachgerechtes Anlegen und Handhabung

➤ die speziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz

➤die besonderen Anforderungen an die persönlichen Schutzausrüstungen
gegen Ertrinken

➤Üben des Anlegens der Rettungsweste, inkl. Einstellen der Tragegurte

➤Üben der Prüfung auf Einsatzbereitschaft

➤die umfassenden Anlege- und Gebrauchsinformationen

➤die Darlegung der Einzelheiten über empfohlene Einsatzgrenzen,

➤die Handhabung der Rettungsweste

➤die bestimmungsgemäße Benutzung, Pflege, Reinigung und Wartung,

➤die ordnungsgemäße Aufbewahrung

➤das Erkennen von Schäden,

➤den Austausch beschädigter Ausrüstungen,

➤die Maßnahmen zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft nach
Gebrauch,

➤die Kombination mit Auffanggurten und anderen Bekleidungs- und
Ausrüstungsgegenständen (soweit zutreffend) 

➤weitere allgemeine Hinweise auf die Behandlung und die Benutzung von
Rettungswesten nach Angaben des Herstellers.

§ 31 der DGUV Vorschrift 1

➤DGUV Regel 112-201 nach 3.5.5 und 3.3.2

➤DGUV Information 205-032

➤DGUV Information 205-014

➤DGUV Regel 112-190 (BGR 190)

➤DGUV Grundsatz 312-190 nach 4.1.1

Grundlagen Binnenschifffahrt

Unterweisung DGUV Regel 112-201

Benutzung
von persönlichen
Schutzausrüstungen
gegen Ertrinken

Der Unternehmer bzw. die Unternehmerin hat nach § 4 der DGUV Vor-
schrift 1 „Grundsätze der Prävention“ die Versicherten anhand der Betriebs-
anweisung und unter Zugrundelegung der Benutzerinformation des Herstellers vor der ersten Benutzung und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal
jährlich, zu unterweisen. Nach § 31 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der
Prävention“ sind die Unterweisungen zu persönlichen Schutzausrüstungen,
die gegen tödliche Gefahren schützen, durch geeignete praktische Übungen zu ergänzen.

 

Die Anwendung der DGUV Regel 112-201 betrifft auch die Kommunalen Feuerwehren, sowie Werkfeuerwehren, die Unterweisung des Personals ist jährlich zu wiederholen!

Dauer des Lehrgangs

6h

Voraussetzungen

➤Mindestalter — Jahre

➤Dienstkleidung

  • Tagdienstkleidung HuPF 2 und 3 (für die Theorie und OTS)
  • Feuerwehr Sicherheitsschuhwerk

Lernzielkontrollen

➤—-

Lehrgangsziel

➤Teilnahmebescheinigung Unterweisung DGUV Regel 112-201 PSA gegen Ertrinken

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