Benutzung
von persönlichen
Schutzausrüstungen
gegen Ertrinken
Der Unternehmer bzw. die Unternehmerin hat nach § 4 der DGUV Vor-
schrift 1 „Grundsätze der Prävention“ die Versicherten anhand der Betriebs-
anweisung und unter Zugrundelegung der Benutzerinformation des Herstellers vor der ersten Benutzung und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal
jährlich, zu unterweisen. Nach § 31 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der
Prävention“ sind die Unterweisungen zu persönlichen Schutzausrüstungen,
die gegen tödliche Gefahren schützen, durch geeignete praktische Übungen zu ergänzen.
Die Anwendung der DGUV Regel 112-201 betrifft auch die Kommunalen Feuerwehren, sowie Werkfeuerwehren, die Unterweisung des Personals ist jährlich zu wiederholen!
6h
➤Arten von Rettugnswesten
➤Aufbau und funktionsweise der Rettungsweste
➤Prüfung der Einsatzbereitschaft
➤Sachgerechtes Anlegen und Handhabung
➤ die speziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz
➤die besonderen Anforderungen an die persönlichen Schutzausrüstungen
gegen Ertrinken
➤Üben des Anlegens der Rettungsweste, inkl. Einstellen der Tragegurte
➤Üben der Prüfung auf Einsatzbereitschaft
➤die umfassenden Anlege- und Gebrauchsinformationen
➤die Darlegung der Einzelheiten über empfohlene Einsatzgrenzen,
➤die Handhabung der Rettungsweste
➤die bestimmungsgemäße Benutzung, Pflege, Reinigung und Wartung,
➤die ordnungsgemäße Aufbewahrung
➤das Erkennen von Schäden,
➤den Austausch beschädigter Ausrüstungen,
➤die Maßnahmen zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft nach
Gebrauch,
➤die Kombination mit Auffanggurten und anderen Bekleidungs- und
Ausrüstungsgegenständen (soweit zutreffend)
➤weitere allgemeine Hinweise auf die Behandlung und die Benutzung von
Rettungswesten nach Angaben des Herstellers.
➤Mindestalter — Jahre
➤Dienstkleidung
➤—-
➤Teilnahmebescheinigung Unterweisung DGUV Regel 112-201 PSA gegen Ertrinken