2 Tage – 12 Unterrichtseinheiten
➤Zweck des Atemschutzes
➤Regelwerke für den Atemschutz, Informationsbroschüre
(Gebrauchsanleitung) des Herstellers
➤Zusammensetzung, Einwirkung und Folgen der in Betracht kommenden Schadstoffe
➤Folgen von Sauerstoffmangel auf den menschlichen Organismus
➤Atmung des Menschen
➤Anlegen der Atemschutzgeräte und Schutzanzüge
➤Instandhaltung (z.B. Kontrolle, Prüfung, Wartung, Reparatur, Reinigung)
➤Anlegen des Gerätes und die Kontrolle
➤Prüfung des Dichtsitzes des Atemanschlusses
➤Prüfung der Einsatzbereitschaft des Gerätes
➤Arbeiten mit angelegtem Atemschutzgerät zur Gewöhnung
➤Mindestalter 18 Jahre
➤ gültige Eignungsbeurteilung Atemschutzgeräte ArbMedVV f. Geräte Gruppe 3 (ehem. G26.3) nicht älter als 1 Jahr
➤Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder Reisepass aktuell gültig
➤Lehrgangsbekleidung
nach BinSchPersV
Eine atemschutzgerättragende Person ist, wer zum Schutz seiner Gesundheit in einer schadstoffhaltigen oder sauerstoffarmen Atmosphäre ein Atemschutzgerät einsetzt.
Dieser Lehrgang wird insbesondere für das Sicherheitspersonal in der Binnenschifffahrt benötigt.
In der Binnenschifffahrt zählen zum Sicherheitspersonal nach der Binnenschiffs-personalverordnung (BinSchPersV) auch atemschutzgerättragende Personen. Wer eine Bescheinigung als atemschutzgerättragende Person erwerben will, muss die Voraussetzungen nach § 51 BinSchPersV erfüllen.
Teil der Voraussetzung ist, dass die betreffende Person ihre Tauglichkeit und Befähigung mit einer Teilnahmebescheinigung eines nach § 58 der BinSchPersV zugelassenen Lehrgangs nachweist.
➤Theorie & Praxis
➤Teilnahmebescheinigung Atemschutzgerätetragende Personen nach BinSchPersV