Nautische Sprechfunkanlagen an Bord von Feuerwehrfahrzeugen

Die in der DIN 14961:2013-04 aufgeführten nautischen Kommunikationseinrichtungen beziehen sich auf Sprechfunkanlagen auf Ultrakurz-wellen in der Binnenschifffahrt, welche zur Teilnahme am Binnenschiffsfahrtfunk geeignet sind, bzw. Sprechfunkanlagen, die zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst berechtigen.
Dies selbstverständlich in Abhängigkeit der jeweils zu befahrenden Wasserstraßen.


Hier sind Stellungnahmen der WSA sowie Unfallkasse zu diesem Thema.

 

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